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Beurlaubung und Krankheit

Wenn Ihr Kind vorhersehbar nicht am Unterricht teilnehmen kann.

 

Wollen Sie aus berechtigten Gründen Ihr Kind vom Unterricht befreien lassen, so reichen Sie bitte im Sekretariat spätestens eine Woche vor Termin einen schriftlichen und unterschriebenen Antrag auf Befreiung ein.

Bitte achten Sie darauf, dass an diesem Tag kein angesagter Leistungsnachweis (Attest in diesem Fall erforderlich!) angesetzt ist.

Schülerinnen und Schüler können nicht für den letzten Tag vor oder den ersten Tag nach den Ferien befreit werden.

 

 

Krankmeldungen und Befreiungen können außerdem über das Elternportal übermittelt werden.